Führerschein-Klassen

Klasse B

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Sie umfasst 14 Doppelstunden Theorieunterricht sowie die Praktische Ausbildung mit den Übungsstunden (abhängig von der Leistung der Bewerber/innen) und den vorgeschriebenen Sonderfahrtstunden Überland-, Autobahn-, und Dunkelheitsfahrten. Des Weiteren eine theoretische und eine praktische Prüfung.

Klasse B197

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Sie umfasst 14 Doppelstunden Theorieunterricht sowie die Praktische Ausbildung mit den Übungsstunden (abhängig von der Leistung der Bewerber/innen) und den vorgeschriebenen Sonderfahrtstunden Überland-, Autobahn-, und Dunkelheitsfahrten. Des Weiteren eine theoretische und eine praktische Prüfung. Bestandteil dieser Ausbildung auf Automatik ist die Absolvierung der Schaltgetriebeberechtigung. Diese umfasst mindestens 5 Doppelstunden a´90 Minuten und eine Testfahrt zur Feststellung der Schaltkompetenz mit dem Fahrlehrer von mindestens 15 Minuten auf einem Schaltgetriebefahrzeug.

Klasse B78

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.
  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Sie umfasst 14 Doppelstunden Theorieunterricht sowie die Praktische Ausbildung mit den Übungsstunden (abhängig von der Leistung der Bewerber/innen) und den vorgeschriebenen Sonderfahrtstunden Überland-, Autobahn-, und Dunkelheitsfahrten. Des Weiteren eine theoretische und eine praktische Prüfung. Diese Fahrerlaubnisklasse mit Schlüsselzahl 78 berechtigt ausschließlich zum Fahren von Kraftfahrzeugen ohne Kupplungspedal.

Klasse BE

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

  • Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mit mehr als 750 kg, sofern 7000 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird.

  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • 17 Jahre (begl. Fahren)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe (nicht bei Vorbesitz B78, 197)

Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Sie umfasst die Praktische Ausbildung mit den Übungsstunden (abhängig von der Leistung der Bewerber/innen) und den vorgeschriebenen Sonderfahrtstunden Überland-, Autobahn-, und Dunkelheitsfahrten. Des Weiteren ist eine praktische Prüfung abzulegen. Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (ohne Schlüsselzahl, dann kann die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug erfolgen und hat keine Auswirkung auf die Fahrerlaubnisklasse BE. Sollte im Vorbesitz die Schlüsselzahl 78 oder 197 eingetragen sein, so darf nach Absolvierung der Klasse BE auf einem Automatikfahrzeug auch nur mit Automatik gefahren werden)

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Motorrad-Klassen

Klasse AM

  • Kleinkrafträder
  • leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B mit maximal 50 ccm Hubraum, maximal 45 km/h bbH und maximal 4 kW Leistung
  • dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e mit maximal 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor, maximal 550 ccm Hubraum bei Selbstzündungsmotoren, maximal 45 km/h bbH, maximal 4 kW Leistung, maximal 270 kg Leermasse und nicht mehr als 2 Sitzplätze
  • leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e mit maximal 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotor, maximal 550 ccm Hubraum bei Selbstzündungsmotor, maximal 45 km/h bbH, maximal 425 kg Leermasse, nicht mehr als 2 Sitzplätze, maximal 6 kW Leistung und maximal 4 kW Leistung bei Straßen-Quads
  • Mindestalter
  • 15 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatikgetriebe

  • Schaltgetriebe

Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Sie umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zweiradunterricht in der Theorie, sowie die Praktische Ausbildung mit den Übungsstunden (abhängig von der Leistung der Bewerber/innen). Des Weiteren eine theoretische und eine praktische Prüfung. Ein Vorbesitz ist nicht erforderlich.

Klasse A1

  • Leichtkrafträder
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW
  • Mindestalter
  • 16 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatik

  • Schaltung

Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Sie umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff in der Theorie, sowie die Praktische Ausbildung mit den Übungsstunden (abhängig von der Leistung der Bewerber/innen) und den vorgeschriebenen Sonderfahrtstunden Überland-, Autobahn-, und Dunkelheitsfahrten. Des Weiteren eine theoretische und eine praktische Prüfung. Ein Vorbesitz ist nicht erforderlich.

Klasse A2

  • Mittelschwere Krafträder
  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW bei einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg , die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
  • Mindestalter
  • 18 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • Theorie (nicht bei Vorbesitz A1 )

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatik

  • Schaltung

Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Sie umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff in der Theorie, sowie die Praktische Ausbildung mit den Übungsstunden (abhängig von der Leistung der Bewerber/innen) und den vorgeschriebenen Sonderfahrtstunden Überland-, Autobahn-, und Dunkelheitsfahrten. Des Weiteren eine theoretische und eine praktische Prüfung. Ein Vorbesitz ist nicht erforderlich. Bei Vorbesitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung erforderlich. Es gibt eine verkürzte Praxisausbildung und eine verkürzte praktische Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubniserweiterung von A1 auf A2.

Klasse A

  • Schwere Krafträder
  • Krafträder ( auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm und einer bbH von mehr als 45 km/h
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bbH von mehr als 45 km/h und einer Leistung von mehr als 15 kW
  • Mindestalter
  • 24 Jahre (bei Vorbesitz A2 20 Jahre)

  • Lizenzprüfung
  • Theorie (nicht bei Vorbesitz A2 )

  • Praxis

  • Autorisierung
  • Automatik

  • Schaltung

Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Sie umfasst 12 Doppelstunden Grundstoff und 4 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff in der Theorie, sowie die Praktische Ausbildung mit den Übungsstunden (abhängig von der Leistung der Bewerber/innen) und den vorgeschriebenen Sonderfahrtstunden Überland-, Autobahn-, und Dunkelheitsfahrten. Des Weiteren eine theoretische und eine praktische Prüfung. Ein Vorbesitz ist nicht erforderlich. Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist kein Theorieunterricht und keine Theorieprüfung erforderlich. Es gibt eine verkürzte Praxisausbildung und eine verkürzte praktische Prüfung zur Erlangung der Fahrerlaubniserweiterung von A2 auf A.

Klasse B196

  • Leichtkrafträder der Klasse A1 (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • Mindestalter
  • 25 Jahre

  • Lizenzprüfung
  • keine Prüfung

  • Autorisierung
  • Automatik

  • Schaltung

Bei dieser Ausbildung handelt es sich um eine Fahrerschulung zum Erwerb der Schlüsselzahl 196, welche ausschließlich in Deutschland zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 berechtigt. Der Mindestumfang der Ausbildung ist gesetzlich auf 4 Doppelstunden Theorieunterricht und 5 Doppelstunden Praxisunterricht festgelegt. Der Vorbesitz der Klasse B von mindestens 5 Jahren ist erforderlich!

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